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AKTUELL

Informationen
im Fall von Covid-19

Covid-19 begleitet uns nun schon in den dritten Winter. Im Folgenden stellen wir Ihnen grundlegende Informationen zur Verfügung, wie Sie im Fall von Symptomen oder einer Infektion Ihres Kindes vorgehen sollten.

Prävention

Der beste Schutz vor einer Covid-19-Infektion beginnt bereits im Vorfeld:

Ihr Kind sollte – soweit möglich – Abstand von anderen Personen halten.

Ihr Kind sollte sich im Schulalltag regelmäßig die Hände waschen.

Ihr Kind darf zum eigenen Schutz und zum Schutz der anderen freiwillig eine medizinische oder FFP2-Maske tragen.

Regelmäßiges Lüften der Innenräume hilft.  Zum Glück verfügt unsere Schule über ein automatisches Belüftungssystem, über das die Raumluft regelmäßig ausgetauscht wird. Wir müssen daher nur selten Lüften und auch keine Raumluftfilter anschaffen.

Allgemeine Informationen zum Infektionsschutz in verschiedenen Sprachen finden Sie > hier.

Mein Kind hatte engen Kontakt mit einer infiziertenPerson

Sofern eine Person in Ihrem Haushalt oder eine enge Kontaktperson mit COVID-19 infiziert ist, wird auch Personen ohne Symptome empfohlen, zwischen dem dritten und fünften Tag der Infektion der/des Haushaltsangehörigen oder der engen Kontaktperson einen Antigenselbsttest durchzuführen.

Ab dem 01. Februar 2023 können Sie kostenlose Antigenselbsttests von der Schule erhalten – zumindest solange der Vorrat reicht.

Bei negativem Testergebnis ist ein Schulbesuch vertretbar.

Mein Kind zeigt Symptome

Bei leichten Erkältungssymptomen sollte das Risiko einer COVID-19-Infektion vor dem Schulbesuch durch einen Antigenselbsttest zu Hause abgeklärt werden. War dieser Test negativ, tritt aber in den folgenden 24 Stunden keine deutliche Besserung der Symptome ein, sollte vor jedem Schulbesuch ein weiterer anlassbezogener Antigenselbsttest durchgeführt werden (bis Besserung eintritt). Sofern der Antigenselbsttest in diesen Fällen jeweils negativ ist, steht dem regulären Schulbesuch trotz leichter Symptome nichts im Wege.

Ab dem 01. Februar 2023 können Sie kostenlose Antigenselbsttests von der Schule erhalten – zumindest solange der Vorrat reicht.

Kontaktieren Sie in diesem Fall auch Ihren Haus- bzw. Kinderarzt.

Zeigt Ihr Kind Symptome einer Covid-19-Infektion, sollte es zum Schutz der anderen Personen auf keinen Fall ungetestet in die Schule kommen.

Bei schweren Erkältungssymptomen ist ein Schulbesuch – selbst bei Vorliegen eines negativen Antigenselbsttests – nicht empfehlenswert.

Der Corona-Test fällt positiv aus

Positiv getesteten Personen wird seit dem 01. Februar 2023 dringend empfohlen, für einen Zeitraum von fünf Tagen nach Vornahme eines Selbsttests, in Innenräumen außerhalb der eigenen Wohnung mindestens eine medizinische Maske zu tragen. 

Die bisherige fünftägige Isolationspflicht fällt seit dem 01. Februar 2023 ersatzlos weg.

Es gilt weiterhin der Grundsatz: Wer krank ist, sollte nicht die Schule besuchen. Wir vertrauen hier auf Ihre Eigenverantwortung und gehen davon aus, dass Ihre Kinder nur gesund die Schule besuchen.

Information an die Schule

Ist Ihr Kind erkrankt, informieren Sie bitte die Klassenleitung per Mail unter nachname@gymnasium-zusestrasse.de 

Die Vorlage eines Attests ist erst einmal nicht erforderlich.

Verpasste Arbeiten und Tests

Verpasst Ihr Kind aufgrund einer Krankheit eine Klassenarbeit oder Test, wird Ihr Kind diese nachschreiben, sobald es wieder in die Schule kommen kann. Die Fachlehrer:innen informieren Sie über den Termin.

Informationsbrief der Ministerin

Die Ministerin für Schule und Bildung des Landes NRW, Dorothee Feller, hat einen Brief mit aktuellen Informationen an alle Eltern und Erziehungsberechtigten geschickt: 

> Brief der Ministerin vom 25. Januar 2023

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